Allgemeine Geschäftsbedingungen STAGELIGHT

Gegenstand

Diese Geschäftsbedingungen betreffen: alle Geschäfte mit STAGELIGHT, insbesondere die Vermietung von Sachen und der Umgang mit diesen. Dienstleistungen und Beratungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Einstellungen (presets) Konfigurationen, Designs und den Verkauf. Künstlerische Tätigkeiten, Ideen und Entwicklungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen. Alle schriftlichen Vereinbarungen auf unsren Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen sofern unterschiedliches Vereinbart wurde. Es gilt jeweils die neueste Version dieser AGB.

Allgemeines

Es gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Bedingungen der Vertragspartner wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten mit dem Vertragsabschluß einzelne Punkte schriftlich verhandelt worden sein, gelten jeweils die letzten verhandelten Regeln. Alle anderen Punkte bleiben davon unberührt. Aus dem stillschweigenden Verzicht auf die hier niedergeschriebenen Bedingungen in der Vergangenheit ergibt sich für den Vertragspartner kein Recht auf weitere Nichtanwendung. Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen ungültig sein, so ist der betreffende Passus gegen einen gültigen sinnentsprechenden zu ersetzen. Es ist ausschließlich Deutsches Recht zur Anwendung zu bringe. Insbesondere bei Internationalen Geschäften gilt eine dem Deutschen Recht entsprechende Regelung. Gerichtsstand auch für internationale Geschäfte ist Münster.

Angebote

Alle Angebote sind freibleibend. Verträge kommen mit Zustimmung des Vertragspartners oder durch Übernahme von Ware oder Inanspruchnahme von Leistungen zustande. Alle Beschreibungen insbesondere Angaben über Farbe, Größe und Gewicht sind annäherungsweise und unverbindlich.

Preise

Alle Preisangaben sind in € (Euro) Alle Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer Alle Kosten, Gebühren, Steuern, Aufwendungen und Abgaben die für die Erfüllung eines Vertrages notwendig werden und für die keine Position auf geführt ist werden den jeweiligen Rechnungen zugeschlagen bzw. nachberechnet. Alle Rechnungsendbeträge gelten zuzüglich eventueller Spesen und Nebenkosten des Geldverkehrs. Nur der uns vollständig erreichende Teil einer Zahlung gilt als bezahlter Betrag. Für Positionen, für die kein Preis verhandelt worden ist, gilt der Preis in unserer Preisliste, in der jeweils gültigen Fassung, als vereinbart. Über Pauschalpreise, Gesamtpreise und Preise die nicht der gültigen Preisliste entsprechen wird stillschweigen vereinbart.

Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders beschrieben sind alle Zahlungen innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Dienstleistungen, Auslagen und Mieten sind nicht skontierbar. Bei Verzug wird Schadenersatz in tatsächlicher Höhe, mindestens jedoch Verzugszinsen in Höhe des zweifachen des jeweils gültigen Diskontsatzes der deutschen Bundesbank. Schecks werden nur zahlungshalber akzeptiert und gelten erst als Zahlung wenn sie unwiderrufbar gutgeschrieben sind.

Sicherheit

Für ausgehändigte Mietware, noch nicht bezahlte Dienstleistungen oder den Nutzen aus von uns eingebrachte Information kann ein Pfand oder eine sonstige Sicherung verlangt werden. Ist über das Geschäftsgebaren oder die wirtschaftliche Situation unseres Vertragspartners oder dessen Einflußbereiches ein negativer Eindruck entstanden, kann auch nachträglich Sicherungsleistung bis hin zur vollständigen Bezahlung verlangt werden. Hat sich die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners nach Abschluß des Vertrages verschlechtert, kann nach unserem Ermessen sofortige Zahlung verlangt werden und/oder alle bereits gelieferten Waren zurückgefordert werden. Bei Serviceleistungen ist bis zur zufrieden stellenden Sicherheitsleistung oder Zahlung eine Unterbrechung der Tätigkeiten nach unserem Ermessen geboten. Alle hieraus entstehenden Kosten (auch die Kosten einer eventuellen Rücklieferung) werden sofort fällig.

Verkauf

Grundsätzlich erfolgt Lieferung erst nach vollständiger Zahlung. Alle Waren die vorher zugänglich gemacht wurden, gelten bis dahin als Mietware. Es gelten insoweit die Bedingungen für Vermietung. Für alle weiteren Fälle gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Erfüllungsort ist Nottuln, Oststr. Transporte geschehen im Auftrag des Käufers und auf seine Gefahr. Mängel sind unverzüglich zu rügen. Garantie gewähren wir im Rahmen der Gesetzlichen Vorschriften und darüber hinaus für den Fall, das der Hersteller auch auf dem Kulanzwege weiteren Ersatz zusagt.

Vermietung

Soweit nicht anders beschrieben gelten alle Preise als Tagespreise. Untervermietung an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Es bleibt der ursprüngliche Mieter in voller Höhe verantwortlich und haftbar. Wir behalten uns vor einzelne oder alle Geräte gegen gleichwertige oder bessere Geräte zu ersetzen. Übergabepunkt ist, auch bei einer An- oder Ablieferung durch uns, unser Lager in Nottuln, Oststraße. Alle Transporte auch wenn Sie vom Vermieter ausgeführt werden geschehen im Auftrag des Mieters. Wird eine bestellte Mietware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt kann der Vermieter nach eigenem Ermessen oder kürzester Nachfrist die Ware anderweitig vermieten um den Schaden gering zu halten. Der Mieter hat sich vor Entgegennahme der Mietware vom ordnungsgemäßen Zustand der Mietware überzeugt. Für später auftretende Schäden oder Fehlfunktionen trägt der Mieter die Beweispflicht, daß der Fehler bei der Übernahme bereits bestanden hat. Für beschädigte Mietware oder den Verlust/Untergang haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungspreises zuzüglich des entstehenden Mietverlustes (vergl. 9. Verspätete Rücklieferung). Tritt bei einer Vermietung eine Störung auf, so ist der Vermieter unverzüglich zu Unterrichten. Der Mieter hat in diesem Fall alles in seiner Macht stehende zu tun um Schaden von der Mietsache fernzuhalten oder den Schaden zu minimieren. Der Mieter verpflichtet sich, nur ausgewiesenes Fachpersonal den Zugang zu der Mietware zu ermöglichen und für die ordnungsgemäße Nutzung sorge zu tragen. Die jeweils geltenden Sicherheitsvorschriften sowie die Nutzungsvorschriften des Vermieters sind unbedingt einzuhalten. Mietsachen sind grundsätzlich vom Mieter zu versichern, sofern er nicht in der Lage ist den Schaden aus einem totalen Untergang sofort zu ersetzen. Der Vermieter kann einen diesbezüglichen Nachweis verlangen (z.B. Versicherungspolice, Bürgschaft). Mit dem Mietzins sind die Kosten für Verschleiß und normale Abnutzung abgegolten. Ist die Mietware darüber hinaus beansprucht oder schädlicher Umgebung ausgesetzt worden, behalten wir uns Nachberechnungen vor, die den Kosten der vollständigen Instandsetzung entsprechen. Ein vorzeitiges Kündigen des Mietvertrages ist nicht möglich, bei vorzeitiger Rücklieferung wird nach unserem Ermessen ein Rabatt eingeräumt. Bei verspäteter Rückgabe ist Schadenersatz in tatsächlicher Höhe, mindestens jedoch der Preis der sich für jeden Tag der Verspätung als Mietpreis aus unserer Mietpreisliste ergibt. Für einen Rücktritt vom Mietvertrag vor Übergabe der Mietware sind Ausfallerstattungen in tatsächlicher Höhe des entstandenen Schadens incl. des entgangenen Gewinns zu Zahlen, mindestens jedoch 10% des Auftragsvolumens bei absage 6 Wochen vor Mietantritt 20% des Auftragsvolumens bei absage 2 Wochen vor Mietantritt 50% des Auftragsvolumens bei absage 1 Wochen vor Mietantritt 80% des Auftragsvolumens bei absage 3 Tage vor Mietantritt 95% des Auftragsvolumens bei absage bei Mietantritt Für Schäden die bei der Nutzung der Mietware entstehen oder die daraus folgen, insbesondere auch bei unsachgemäßem Einsatz, haftet der Mieter.

Werkarbeiten

Alle Arbeiten werden von uns im Auftrag ausgeführt. Bei der Installation von Veranstaltungstechnik unterliegt der Sachgemäße Umgang dem leitenden Techniker, Anweisungen von dritten, insbesondere von polizeilichem, behördlichem oder verordnungshalber beschäftigtem Personal ist vom Auftraggeber zu verantworten Für von uns kalkulierte und ausgeführte Arbeiten gelten die vereinbarten Preise pauschal. Nachberechnung dritter vorbehalten. Sind arbeiten die von uns nicht als kalkuliert ausgewiesen sind in der vorgegebenen Zeit nicht zu leisten, kann Mehrzahlung verlangt werden oder es kann nach erreichen der vereinbarten Arbeitszeit abgebrochen werden; Haftung für daraus entstehenden Schaden schließen wir aus. Zusatzaufgaben für von uns gestelltes Personal, die sich aus der Situation ergeben oder neu gefordert werden, können zu Verspätungen oder den Ausfall des gesamten Arbeitsergebnisses führen. Zusatzkosten und Schaden daraus ist vom Auftraggeber zu verantworten. Der Auftraggeber sorgt für die ungestörte und unbehinderte Durchführung der Arbeiten. Dies gilt insbesondere auch für An und Abfahrtswege. Die Aufsicht kann einer kompetenten Person übertragen werden, nimmt den Auftraggeber aber aus keiner der vorbeschriebenen Pflichten. Der Auftraggeber kann sich nicht auf mangelnde Ausrüstung oder die Ungefälligkeit der Ausführung der Arbeiten berufen. Maßstab für höchste Qualität ist der jeweilige Stand der Technik. Soweit nicht ausdrücklich anders beschrieben trägt der Auftraggeber die Verantwortung für den Erfolg der Veranstaltung.

Immaterielle Leistungen

Alle zu einem Auftrag eingebrachten Informationen unterliegen der Schweigepflicht. Angefertigte Expertisen, Messungen, Entwürfe, Designs und Kalkulationen sind, soweit sie berechnet werden, für den einmaligen bzw. Projektbezogenen Gebrauch. Pläne, Skizzen und Schriftstücke die nicht allgemein zugängliche Informationen enthalten, dürfen nur Personen zugänglich gemacht werden, die von uns ausdrücklich autorisiert worden sind. Alle Unterlagen sind nach erfolgter Nutzung unverzüglich zurückzugeben. Wir behalten uns vor, Erkenntnisse und Informationen aus vorausgegangenen und laufenden Projekten auch für fremde Aufgaben zu verwenden, sofern diese nicht ausdrücklich als „Exclusiv“ berechnet worden sind. Die Nutzung einer Konfiguration, Einstellungen oder Designs die von uns zu irgendeinem Zeitpunkt vorgenommen worden ist bleibt unser geistiges Eigentum. Die Verwendung durch dritte ist nur mit unserer Erlaubnis gestattet. Geräte die mit bestimmten Einstellungen (presets) geliefert werden, müssen vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Wird eine nicht ausdrücklich autorisierte Nutzung erst später bekannt, kann auch nach erheblicher Zeit Nachberechnung zu den dann gültigen Preisen erfolgen (keine Verjährung). Geistiges Eigentum Dritter wird, wenn es von uns eingebracht wird, mit der notwendigen Vertraulichkeit behandelt und eine mögliche Berechnung dem Urheber überlassen.

Grundsätzliches

Lieferungen und Leistungen gelten nur als solche, wenn dafür ein Betrag auf unserer Rechnung ausgewiesen ist. Für unentgeltliche Auskünfte oder Sachleistungen wird in jeder Hinsicht Gewährleistung ausgeschlossen. Für vermittelte Geschäfte oder Zwischenverkäufe gelten die AGB des jeweiligen ursprünglichen Lieferanten. Haftung wird in diesem Fall nur für die Vermittlung im Rahmen unserer AGB übernommen. Für alle Geschäfte gelten alle Punkte dieser AGB. Insbesondere bei Vermietungen und Verkäufen sind die Bedingungen zu immateriellen Leistungen zu beachten.

Stand 08.04.2006